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Betreff:
Kategorie:
Arbeitsrecht
Frage:
ich bin Auszubildene im 3 lehrjahr und laut vertrag habe ich 15 tage urlaub in diesem jahr. laut meiner chefin habe ich aber nur 9 tage weil mein vertrag nur bis zum 31.07.07 ist. dennoch mit bestandener prüfung (mündlich) endet das verhältnis! jetzt weiß ich nicht ob ich trotzdem 15 tage habe oder wie meine chefin sagt nur 9 tage! ich bitte um antwort.
Antwort:
Sehr geehrte sommerj,

leider kann ich mangels der genauen Kenntnis Ihres Vertrages die Frage nicht abschließend beantworten. Ich kann Ihnen allerdings einige grundlegende Infomationen zum Thema bieten, so daß es möglich sein dürfte, die Angelegnheit auch so zu lösen.

Urlaubsanspruch des Auszubildenden:

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Urlaubsansprüche von Ausazubildenden nicht geregelt. § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) bestimmt allerdings, daß das BUrlG auch auf Ausbidlungsverhältnisse Anwendung findet.

§ 2 BUrlG sieht einen Mindesturlaubanspruch von 24 Tagen pro Jahr vor und geht dabei von einer Sechs-Tage-Woche aus. Arbeiten Sie nur 5 Tage pro Woche, dann stehen Ihnen mindestens 20 Tage Urlaub für das gesamte Jahr zu. Dieser Mindestanspruch kann nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auch nicht durch Tarif abgesenkt werden. Vor diesem Hintegrund kann ich Ihre Angabe, nach Vertrag hätten Sie nur Anspruch auf 15 Tage nicht nachvollziehen. Das wäre nur denkbar, wenn Sie in Teilzeit beschäftigt werden, was ich mir im Zusammenhang mit einer Ausbildung aber nicht vorstellen kann.

Richtig ist, daß Ihnen nur anteiliger Urlaub zusteht, wenn Sie im laufenden Jahr ausscheiden. Bei einem Mindesturlaub von 20 Tagen im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche hätten Sie dann Anspruch auf 7/12 von 20 Tagen bis einschließlich Ende Juli 2007. Das macht 11,66 Tage. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden. Damit wären es zwölf Tage.

Natürlich können Sie aber auch mehr Urlaub haben, wenn Ihnen vertraglich mehr Urlaub zugesagt wurde, als im BUrlG mindestens vorgesehen. Das Kommt also auf den Vertrag oder den für Ihre Branche geltenden Tarif an.


Mit freundlichen Grüßen


Christian von Hopffgarten

http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
16.03.2007
Preis:
30 €
Kunde:
sommerj.
Experte: