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19.05.2011

Von: admin

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Vor der Urlaubszeit stellen sich viele Beschäftigte die Frage: Kann mich mein Chef auch im Urlaub anrufen? Muss ich erreichbar sein, jedenfalls im Notfall? Die klare Antwort des Arbeitsrechtlers lautet: Nein. Schon im Jahr 2000 hat diese Frage das Bundesarbeitsgericht (BAG) beantworte. Sogar "freiwillige" Absprachen zur Erreichbarkeit im Urlaub sind nicht bindend. Bekanntlich geht es hier um "echte" oder eben nur "gewünschte" Freiwilligkeit. Grundsätzlich - so die Richter - ist dem Arbeitnehmer "uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen". (Az.: 9 AZR 405/99). Schließlich hat der Arbeitgeber es vorher in der Hand zu entscheiden, ob er den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch wegen dringender betrieblicher Belange ablehnt. Auch kann nicht etwa eine Vereinbarung getroffen werden, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, den Urlaub abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen. Das wäre ein Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz. Was also tun, wenn im Urlaub trotzdem das Handy klingelt? Praktisch gesehen gibt es ja eine Mailbox und jeder kann selbst entscheiden, ob man den Urlaub wirklich unterbrechen lässt oder gar abbricht. Was nicht zählen kann ist die Erkrankung eines Kollegen oder ein dringender Auftrag. Höchstens eine absolute Katastrophensituation (Feuer, Rohrbruch etc.) kann einen Urlaubsabbruch notwendig machen. Übrigens kann arbeitsrechtlich gesehen sogar verlangt werden, den Urlaubstag nachgewährt zu bekommen, wenn längere Telefonate geführt werden.  


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